Verbot bei Namensgebung für potenzsteigerndes Getränk

Von Marion Selzer
27. Januar 2012

Eine polnische Getränkefirma, die Energydrinks und Alkoholika herstellt, wollte sich "Viaguara" nennen. Diese Namensgebung betrachtete das EU-Gericht jedoch als unzulässig. Es könne bei einer solchen Namensgebung nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden die Getränke der Firma mit dem Potenzmittel "Viagra" in Verbindung brächten und so übertriebene Wirkung von den Getränken erwarteten.

Die polnische Firma muss sich den Vorwurf gefallen lassen zu unlauteren Werbemitteln gegriffen zu haben und muss sich nun nach einem neuen Namen umsehen.