Verbotene Blitzwarngeräte im Auto: So versuchen sich Temposünder vor Radarfallen zu schützen

Von Ingo Krüger
18. September 2014

Sich an das Tempolimit zu halten, bietet Autofahrern immer noch die beste Gewähr, kein Bußgeld zahlen zu müssen. Im Internet oder im Rundfunk gibt es zudem Warnhinweise vor mobilen Standorten von Blitzern. Manche Verkehrsteilnehmer setzen jedoch auch auf illegale Methoden. So dürfen Apps fürs Handy, Navi-Software oder eigenständige Warngeräte zwar gekauft, aber nicht verwendet werden. Dies verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Findet die Polizei im Auto entsprechende Blitzwarner, behält sie sie ein und fordert ein Bußgeld von 75 Euro. Auch bei den Apps wird dieser Betrag fällig, das Smartphone dürfen die Beamten jedoch nicht konfiszieren.

Zudem untersagt die StVO nur dem Fahrer den Gebrauch von Warn-Apps, nicht jedoch den Beifahrern. Direkte Informationen über Radarfallen sind diesen zwar untersagt, Aufforderungen, die Geschwindigkeit zu reduzieren, jedoch nicht.

Unkenntliches Kennzeichen kann zu Anzeige und Freiheitsstrafe führen

Tricks aus früheren Zeiten, wie etwa eine CD am Rückspiegel oder eine reflektierende Folie über dem Kennzeichen, sind ebenso wirkungslos wie Haarspray, das dick auf das Nummernschild gesprüht wird. Ein unkenntliches Kennzeichen kostet zwar nur fünf Euro, lässt sich jedoch eine rechtswidrige Absicht feststellen, ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. Auch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und eine hohe Geldstrafe sind möglich. Da ist es schon günstiger, sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten.