25 Prozent über dem Tempolimit - Fahrlässigkeit oder Vorsatz?

Von Dörte Rösler
15. Januar 2014

Verstöße gegen das Tempolimit werden mit Bußgeld geahndet. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt dabei nicht nur von Ort und Geschwindigkeit ab - wenn die Richter erkennen, dass ein Fahrer vorsätzlich gerast ist, muss er mehr zahlen. Das Oberlandesgericht Celle hat der Straflust allerdings Grenzen gesetzt: eine Überschreitung von 25 Prozent ist nicht generell vorsätzlich.

Der Fall

Im verhandelten Fall war ein Autofahrer mit 126 km/h unterwegs, obwohl mehrere Verkehrsschilder ein Limit von 100 km/h anzeigten. Das zuständige Amtsgericht unterstellte dem Mann eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung und ordnete eine doppelte Geldbuße von 160 Euro an. Dies wollte der Fahrer nicht akzeptieren.

Vorsatz bei erheblicher Überschreitung des Tempolimits

Bei der juristischen Beurteilung von Geschwindigkeitsverstößen geht es häufig um die Frage, ob ein Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig zu schnell war. Bei einer erheblichen Überschreitung ab ca. 40 Prozent des Tempolimits geht die Rechtsprechung von einem Vorsatz aus, der entsprechend strenger bestraft wird.

25 Prozent hier noch kein Vorsatz

Im aktuellen Fall mochte das OLG jedoch keinen Vorsatz unterstellen. Mit 25 Prozent habe der Fahrer das Tempolimit nicht erheblich überschritten. Außerdem sei er nur einmal geblitzt worden und habe auch keine einschlägigen Einträge in Flensburg. Um auf eine Absicht schließen zu können, müssten mehrere zusammenhängende Verstöße vorliegen.