Verbraucherzentrale: Bei unverpackten Waren sollten Allergiker die Zutaten erfragen
Sandra Liebsch arbeitet bei der Neuen Verbraucher Zentrale von Mecklenburg-Vorpommern in Rostock. Sie sagte, dass verpackte Waren jetzt schon die 14 Hauptallergene ausweisen müssen, dass dies aber für unverpackte Waren erst ab Dezember 2014 verpflichtend sei, weil erst dann die entsprechende neue EU-Lebensmittel-Informationsverordnung in Kraft trete.
Bis dahin sollten Allergiker bei unverpackten Waren die Verkäufer nach den eventuell enthaltenen Allergenen fragen. Brot enthalte oft Gluten, Feinkostsalate und Wurst wären oft mit Milcheiweiß versetzt. Liebsch ist sich bewusst, dass viele Verkaufskräfte auf solche Fragen keine befriedigenden Antworten geben können, daher sollten sich Allergiker Geschäfte suchen,in denen sich die Verkäufer mit den Zutaten und den Nahrungszusätzen der angebotenen Waren auskennen.