Verbraucherzentrale rät zur Dokumentation von Sturmschäden für die Versicherung

Von Max Staender
31. Juli 2013

Vor wenigen Tagen haben schwere Unwetter über Deutschland gewütet und enormen Schaden durch teils golfballgroße Hagelkörner angerichtet. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist nun die Betroffenen vor dem großen Aufräumen darauf hin, dass sie alle demolierten Gegenstände und zerbrochenen Glasscheiben dokumentieren und zum Schadensnachweis für die Versicherung aufbewahren sollten.

vAußerdem empfiehlt sich die Anfertigung eines Protokolls vom Nachbarn als Zeuge eines beschädigten Hauses sowie die Einkaufsbelege von beschädigten Gegenständen. Vor dem Absenden der Dokumente an die Versicherung sollte man für die eigenen Unterlagen auch Kopien anfertigen.

Die Wohngebäudeversicherung kommt in der Regel für Glasschäden durch Wind und Hagel ab Windstärke Acht auf, während bei der Hausratversicherung andere Schäden wie zerstörte Gartenmöbel oder beschädigte Hausdächer abgedeckt sind. Bei einer abgeschlossenen Teilkaskoversicherung werden auch Sturm- und Hagelschäden am Auto übernommen, was bei der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung nicht der Fall ist.