Lackschaden nach dem Besuch in der Waschanlage? Beweislast liegt beim Halter

Von Marion Selzer
4. Oktober 2012

Ärgerlich, wenn das Auto in der Waschanlage mit einem Lackschaden herauskommt. Doppelt ärgerlich, dass in einem solchen Fall die Beweislast beim Halter des Fahrzeugs liegt.

Nur, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit beim Personal oder aufgrund eines technischen Fehlersder Waschanlage entstanden ist, hat der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz, so die Richter von der Berufungskammer des Landgerichts in Detmold.