Verfassungsgericht stoppt Wahlrechtsreform in Ungarn

Von Alexander Kirschbaum
7. Januar 2013

Die im November 2012 beschlossenen Wahlrechtsreformen von Ungarns Regierung waren auf großen Protest der Opposition gestoßen. Kritiker fürchteten, dass die Reformen die Regierung um Ministerpräsident Viktor Orban begünstigen und nur aus Gründen des Machterhalts verabschiedet worden seien.

Das Verfassungsgericht, das die Reformen auf Anordnung des ungarischen Präsidenten Janos Ader überprüfte, hat der Änderung des Wahlrechts jetzt einen Riegel vorgeschoben und die Gesetze inhaltlich für verfassungswidrig erklärt.

Vor allem die Vorschrift zur Wählerregistrierung hatte die Opposition erzürnt. So hätte sich jeder, der an einer Parlamentswahl teilnehmen möchte, spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin in eine Liste eintragen müssen. Dies hätte das Wahlverhalten zu Gunsten der Regierungspartei beeinflusst, wie Oppositionelle kritisierten.