Verfassungsgerichtshof entschied: Lebenslange Haftung für Kinder unzumutbar

Von Thorsten Hoborn
19. Oktober 2010

Inwiefern sind Kinder nach dem Gesetzt für ihre fahrlässigen Handlungen haftbar zu machen?

Ein zwölfjähriges Mädchen ließ einen Nachbarshund frei, welcher einen Radfahrer zum Sturz brachte. Dieser verletzte sich bei dem Unfall schwer, weshalb das Berliner Landes- und Kammergericht vollen Schadenersatz forderte.

Doch der Verfassungsgerichtshof erhob Einspruch, da es stets zu überprüfen sei, wie sich der Hergang im einzelnen konstruierte und ob nicht unter bestimmten Kriterien der Schadenersatzanspruch zu minimieren sei, auch wenn sich das minderjährige Kind falsch verhalten habe. Denn einem Kind eine lebenslange Haftung aufzuerlegen, sei unzumutbar.