Verlag zockt Verbraucher ab
Vor dem Landgericht Berlin musste sich der Axel Springer -Verlag behaupten. Er hatte Kunden, die ein Zeitschriftenabo bei ihm kündigten um einen Rückruf gebeten. Kunden beschwerten sich jedoch bei Verbraucherzentralen, dass in diesen Gesprächen massiv Druck auf sie ausgeübt wurde, um sie von einer Kündigung abzuhalten. Daraufhin mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg den Verlag ab.
Dieser wollte jedoch kein Versprechen für die Zukunft geben von diesen Rückrufaufforderungen Abstand zu nehmen. Daher zogen die Verbraucherschützer vor Gericht und bekamen Recht. Ab sofort hat der Verlag ein solches Verhalten zu unterlassen, bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 250.000 Euro.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Gericht-verbietet-faulen-Trick-article5866501.html Abgerufen am 28. März 2012