Vermieter kann bei einer Mietwohnung auch für berufliche Zwecke Eigenbedarf anmelden
Wenn ein Vermieter seine Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken nutzen will, so fällt auch dies unter dem Eigenbedarf, wie jetzt auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte. So sind also der gesetzlich geregelte Eigenbedarf bei Mietwohnungen und auch die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit gleichermaßen zu behandeln.
Bei einem Fall hatte in Berlin ein Anwalt seinen Mietern, ein drei Personen-Haushalt, die Kündigung geschickt, weil seine Ehefrau, ebenfalls Anwalt, diese Wohnung als Kanzlei nutzen wollte. Nachdem die Mieter aber Widerspruch einlegten, kam es zur Räumungsklage, was aber zuerst das zuständige Gericht ablehnte, weil zuerst die Interessen einer Familie und danach erst die gewerblichen zu berücksichtigen seien.
Daraufhin legte der Anwalt Revision beim Bundesgerichtshof ein, dem zugesprochen wurde und so kam es zu dem Urteil zugunsten des Vermieters. Doch kann eventuell die Kündigung noch unwirksam werden, wenn die Mieter keine gleichwertige Ersatzwohnung zum gleichen Preis finden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Eigenbedarf-fuer-berufliche-Zwecke-article7328796.html Abgerufen am 28. September 2012