Vermieter kann nicht ohne Folgen beleidigt werden

Von Marion Selzer
26. Januar 2012

Wie das Landgericht Potsdam nun entschieden hat, dürfen Mieter nicht unbestraft ihren Vermieter vor anderen beleidigen. Im konkreten Fall ging es um einen Mieter-Vermieter-Streit bei dem sich die Parteien um die Benutzung des Gartens uneins waren. Die Mieterin beleidigte dabei den Vermieter und beschwerte sich auch bei seiner Bank über dessen Verhalten.

Daraufhin reichte der Vermieter ihr die Kündigung und zwar fristlos. Die Richter hielten diese Reaktion des Vermieters für rechtens, weil ein Schlechtreden vor der Bank nichts mit dem Streit zu tun gehabt hatte und unliebsame Konsequenzen für den Mann hätte haben können.