Aufwendungen für privates Wohnen sind steuerlich laut Urteil des Bundesfinanzhof nicht absetzbar

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
20. Juni 2014

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied vor Kurzem, dass man Aufwendungen für das private Wohnen nicht steuerlich geltend machen kann. Dies gilt auch, wenn man Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erhält.

Bei einem Fall hatte ein Ehepaar sein Zweifamilienhaus, nachdem die Kinder aus dem Haus waren, vermietet und zog in ein anderes Haus zur Miete ein. Bei ihrer Steuererklärung wollte das Ehepaar dann die Miete als Werbungskosten bei ihren Einkünften steuerlich geltend machen.

Das zuständige Finanzamt erkannte dies jedoch nicht an, worauf das Ehepaar Klage erhob. Doch jetzt hat sich der Bundesfinanzhof endgültig auf die Seite des Finanzamts gestellt.

In speziellen Fällen kann man jedoch auch private Kosten als außergewöhnliche Belastung oder als Sonderausgaben angeben. Auch kann eine Miete als Werbungskosten angesehen werden, wenn diese beruflich bedingt ist.