Vermieter sind nicht für Straßenlärm verantwortlich
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Vermieter für Straßenlärm nicht verantwortlich gemacht werden können, da Lärmbelästigungen nun mal als allgemeines Lebensrisiko einzuordnen sind. Somit können die Mieter auch keine Mietminderung verlangen.
Im speziellen Fall hatte sich der Lärmpegel aufgrund einer Baustelle bei einem Mieter vervierfacht, woraufhin dieser gegen seinen Vermieter klagte und letztendlich verlor. Die einbehaltene Miete in Höhe von 1.400 Euro muss der Mieter nun komplett nachzahlen, da er nicht beweisen konnte, dass der Vermieter und er bei der Unterzeichnung des Mietvertrages die geringe Lärmbelastung in dieser Straße schriftlich vereinbart hatten. Nichts desto trotz kann man eine vorübergehende Lärmbelästigung nicht sofort als Mangel hinstellen, welcher zu einer Minderung der Miete führt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Minderung-wegen-Strassenlaerm-article9827731.html Abgerufen am 20. Dezember 2012