Vermieter muss Ungeziefer in der Mietwohnung beseitigen und für die Schädlingsbekämpfung zahlen

Von Ingo Krüger
18. Juli 2014

Ungeziefer, wie etwa Kakerlaken, Mäuse und Flöhe, möchte niemand in seiner Wohnung haben. Kommen diese Tiere doch einmal herein, hilft manchmal nur der Kammerjäger. Wer in einer Mietwohnung für die Kosten der Schädlingsbekämpfung aufkommen muss, ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Regelungen bei Schädlingsbeseitigung in der Wohnung

Handelt es sich um einen einmaligen Einsatz, darf der Vermieter die Ausgaben nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Er muss sie als Instandhaltungs- bzw. Mängelbeseitigungskosten selbst tragen. Klauseln im Mietvertrag, wonach der Mieter die Räume auf eigene Rechnung von Schädlingen befreien muss, sind unwirksam. Ausgaben für Schädlingsbekämpfung können als Betriebskosten nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie für regelmäßige prophylaktische Maßnahmen entstehen. Dazu zählt etwa das Auslegen von Rattenködern.

Anders ist die rechtliche Lage, wenn der Mieter das Ungeziefer selbst in die Wohnung gebracht hat. Dann muss er den Einsatz des Kammerjägers bezahlen. Doch es ist nicht immer einfach, den wahren Urheber für den Befall der Wohnung zu bestimmen.

Mieter kommt nicht für Schäden auf wenn Lebensmittel die Ursache sind

Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, dass der regelmäßige Einkauf in einem Geschäft mit exotischen Lebensmitteln nicht ausreicht, um die Kosten für die Schädlingsbekämpfung auf den Mieter abzuwälzen. Das Amtsgericht Frankfurt entschied, dass dies grundsätzlich erlaubt sei. Auch müssten die Lebensmittel nicht luftdicht verpackt sein.