Verordnung eines teuren Gerinnungshemmers soll drastisch eingeschränkt werden

Uneinigkeit beim Einsatz des Gerinnungshemmers Clopidogrel bei verschiedenen Krankheiten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. Mai 2007

Darf die Vorsorge gegen die Wiederholung eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls 920 Euro im Jahr kosten, wenn es auch für 11 Euro geht? Nein, hat nun der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, ein Gremium, in dem überwiegend Kassen- und Ärztevertreter über die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln entscheiden.

Clopdiogrel-Einsatz nur bei der "Schaufensterkrankheit"

Der Bundesausschuss will das teure Clopidogrel nur noch gegen Durchblutungsstörungen der Beine ("Schaufensterkrankheit") als Kassenleistung genehmigen. Bei anderen Anwendungen helfe das preiswerte ASS (Acetylsalicylsäure) genauso gut. Wie die Apotheken Umschau berichtet, hat das Bundesgesundheitsministerium dagegen sein Veto eingelegt.

Die Kassen- und Ärztevertreter stützen sich auf eine Empfehlung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das Institut, das extra für die wissenschaftliche Bewertung solcher Fälle gegründet worden ist, sieht bei dem teuren Wirkstoff Clopidogrel einen "fehlenden Zusatznutzen" gegenüber der billigen Alternative ASS.

Kritiken gegenüber der Trennung

Viele klinisch tätige Ärzte wenden sich gegen die Einschränkung. Sie argumentieren, diese Trennung sei sachlich nicht haltbar. Ursache der Durchblutungsstörung sei wie bei Herzinfarkt und Schlaganfall die Arteriosklerose. Das IQWiG dagegen verweist auf eine entscheidende Studie, die belege, dass das teurere Medikament nur bei der Schaufensterkrankheit einen Vorteil gegenüber ASS besitze - was die Gegenseite für eine Fehlinterpretation hält. Für Clopidogrel mussten die Kassen im Jahr 2005 über 300 Millionen Euro ausgeben.