Verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen fördern den Kinderschutz nicht

Von Max Staender
29. Januar 2013

Laut dem Landessozialministerium in Baden-Württemberg werden "etwas höhere Teilnahmequoten" bei Vorsorgeuntersuchungen erzielt, wo die Eltern durch Erinnerungs- und Einladungssysteme zur Früherkennung bei ihren Kindern erinnert werden. Trotzdem gibt es keine konkreten Hinweise darauf, dass der Kinderschutz durch dieses Erinnerungssystem tatsächlich gefördert wird.

Während es in vielen Bundesländer ein Einladewesen gibt, existiert dies beispielsweise in Sachsen-Anhalt nicht. Hier soll das Zentrum "Frühe Hilfen für Familien" in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen für eine steigende Teilnahmerquote sorgen. In Bayern erhalten die Eltern Landeserziehungsgeld nur dann, wenn sie nachweislich an der U6 und U7 teilgenommen haben.

Mit dem neu eingeführten Bundeskinderschutzgesetz wird außerdem streng geregelt, wie die Informationen bei Gefährdungen des Kindeswohls von Lehrern und Ärzten weitergegeben werden.