Verpflichtete Beratung vom Arzt bei Schwangerschaftsabbruch

Von Jessica Sperling
15. Juni 2009

Der Bundesrat hat entschieden, dass Ärzte bei einer Abtreibung, bedingt durch psychische Motive oder aufgrund einer Behinderung des ungeborenen Kindes, zu einer Beratung verpflichtet sind. Sollte die Patienten dies dennoch nicht wollen, so muss sie eine schriftliche Bestätigung abgeben.

Eine straffreie Abtreibung besteht in Deutschland innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen, bedingt durch medizinische Indikationen sind aber auch Spätabtreibungen (ab der 23. Woche) erlaubt. 2008 kam es, laut Statistischem Bundesamt, zu 115.000 Schwangerschaftsabbrüchen, davon gingen 3.000 auf eine medizinische Indikation zurück und 230 Abtreibungen fanden nach der 22. Schwangerschaftswoche statt.