Versicherungen bezahlen oft die Unterbringung in Reha-Maßnahmen
Auch Kleinkinder müssen nach einer schweren Krankheit oft in eine Reha-Klinik. Falls die Eltern die Kinder begleiten wollen, müssen diese ihre Unterbringung häufig selbst zahlen. Wird die Begleitung der Eltern allerdings aus medizinischen Gründen empfohlen, dann muss die Rentenversicherung die Kosten tragen.
So hat das Sozialgericht in Gießen nun entschieden. In dem verhandelten Fall ging es um einen achtjährigen Jungen, der aufgrund von Angstzuständen in eine Reha-Klinik sollte. Die Mutter wollte den Jungen begleiten, damit er keine weiteren gesundheitlichen Probleme bekomme. Der behandelnde Kinderarzt bescheinigte, dass der Behandlungserfolg durch die Abwesenheit der Mutter in Gefahr sein könne.
Das Sozialgericht entschied, dass in einem solchen Falle medizinischen Begründungen ausreichen, damit die Rentenversicherung die Unterbringungskosten der Eltern tragen muß.