Versicherungen zahlen ungern bei Berufsunfähigkeit durch Depressionen und Burnout-Syndrom

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. Juli 2012

Wer eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abgeschlossen hat, der hofft auch, wenn es eines Tages zu dem Fall kommt, dass dann auch die Versicherung die entsprechende Leistungen bezahlt, sprich eine Rente. Aber bei einigen Erkrankungen wie beispielsweise dem Burnout-Syndrom ("Ausgebranntsein") oder auch den Depressionen versuchen die Versicherer hartnäckig die Zahlungen zu verweigern.

So ist es auch aus medizinischer Sicht oft schwer, das Burnout-Syndrom als echte Krankheit zu diagnostizieren, weil oftmals nach gewisser Zeit der betroffene Patient in der Lage ist, entweder seiner ursprünglichen oder auch einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Anders sieht es bei Depressionen aus. Aber trotzdem ist es oft schwierig und nur mittels Gutachten seine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Manche Versicherungen bieten auch Policen an, bei denen bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen werden oder mit einem Zuschlag. Aber da gerade in der heutigen Zeit das Burnout-Syndrom und auch Depressionen immer häufiger auftreten, so haben diese beiden Erkrankungen die Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Rückenleiden schon längst von der Spitze verdrängt, sollte man zusehen, dass diese auch bei einer Berufsunfähigkeit zum Tragen kommen.