Vertrag und Vergütung - diese Rechte haben Praktikanten
Auch wenn Praktikanten zum Lernen in das Unternehmen kommen, sollte ein Vertrag geschlossen werden
Ein Praktikum ist für viele junge Menschen das erste Arbeitsverhältnis. Zwar sind Praktikanten meist nur wenige Wochen im Betrieb, um Erfahrungen in der Berufswelt zu sammeln. Aber auch für diese Schnupperphase sollten sie einen schriftlichen Vertrag schließen.
Was müssen die Beteiligten festlegen?
Auch wenn Praktikanten eher zum Lernen in das Unternehmen kommen, müssen
- feste Arbeitszeiten
- Kündigungsvoraussetzungen
- Urlaubsanspruch sowie
- Ausbildungsziele vereinbart werden.
Wenn das Praktikum bezahlt ist, muss im Vertrag auch die Lohnsumme genannt sein.
Wie hoch ist der Verdienst?
Früher war es üblich, dass Praktikanten ohne Entlohnung arbeiten. Heute ist das nur noch bei kurzzeitigen und freiwilligen Praktika für die Ausbildung möglich.
Sobald ein Praktikant länger als drei Monate im gleichen Betrieb arbeitet, hat er Anspruch auf Mindestlohn. Und zwar vom ersten Arbeitstag an, plus Lohnfortzahlung bei Krankheit. Bei einer ungeplanten Verlängerung des Praktikums gilt das auch rückwirkend.
Was tun bei Konflikten?
In der Praxis versuchen manche Chefs den Lohnanspruch zu umgehen. Vor allem in begehrten Branchen sind Praktikanten auch bereit, auf eine Vergütung zu verzichten.
Doch das muss nicht sein. Wenn der Arbeitgeber auf stur schaltet, sollten Praktikanten sich an eine der Hotlines wenden, die DGB und Arbeitsministerium speziell für Fragen zum Mindestlohn eingerichtet haben.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Das-sollten-Praktikanten-wissen-article14322116.html Abgerufen am 15. Januar 2015