Verwaltungsgericht Münster: Startgeld bei Pokerturnieren ist unzulässig

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. Juni 2008

Droht Pokerturnieren mit Startgeld bald das Aus? Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass Pokerveranstaltungen, bei denen Startgelder verlangt werden, künftig verboten werden können.

Bereits vorher hatte die Stadt Rheine ein Verbot ausgesprochen, das durch das Urteil nun bestätigt worden ist. Dort sollten groß angelegte Turniere in öffentlichen Gaststätten stattfinden, für die die Teilnehmer 15 Euro Startgeld zahlen mussten.

Die Stadt begründete das Verbot der Veranstaltung mit der Begründung, es handele sich um ein gesetzwidriges öffentliches Glücksspiel.