Vielleicht dürfen in Österreich bald keine Katzen mehr frei rumlaufen
Weil zwei freilaufende Katzen in Tirol regelmäßig das Grundstück des Nachbarn besuchten und dort ihr Geschäft verrichteten, zog dieser vor das Bezirksgericht in Hall.
Der Katzenhalter soll künftig dafür sorgen, dass seine Haustiere das Herumstreunen auf fremden Grundstücken unterlassen, heißt es in dem Urteil. Damit wollte sich der Katzenhalter jedoch nicht zufrieden geben und schaltete das Innsbrucker Landesgericht ein, doch auch hier gab man dem Kläger Recht.
Nun geht der Fall vor den Obersten Gerichtshof. Wenn die Revision des Angeklagten auch dort scheitert, müssen Katzenhalter in Österreich, deren Tiere unerlaubt auf fremden Grundstücken herumstreunen, zukünftig mit einer Strafe von rund 500 Euro rechnen.