Vollmacht registrieren lassen
Wenn jemand infolge von Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr in der Lage ist, selbständig Entscheidungen zu treffen, schreibt das Gesetz einen vom Gericht gestellten Betreuer vor. Das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber weist nun darauf hin, dass jeder diesen Betreuer per Vollmacht vorbestimmen und dies auch registrieren lassen kann. Die Registrierung nimmt das zentrale Vorsorgeregister des Bundesanzeiger-Verlages vor.
Wird ein Betreuungsverfahren bei Gericht beantragt, kann dieses auf das Zentralregister zurückgreifen und den vorbestimmten Betreuer beauftragen. Ein Muster der vom Bundesjustiz-ministerium erstellten Vollmacht gibt es im Internet unter www.ich-sorge-vor.de. Die Online-Registrierung kostet 15 Euro; geht die Vollmacht per Brief ein, sind 30 Euro fällig.