Vor- und Nachteile vom Gemeinschaftskonto - was Paare bedenken sollten

Beide Formen des Gemeinschaftskontos haben Vorteile und Risiken, die man vor der Einrichtung bedenken sollte

Von Dörte Rösler
19. Mai 2015

Wer einen gemeinsamen Haushalt führt, trägt meist auch die Ausgaben gemeinsam. Ein Partnerkonto bei der Bank kann die Zahlungsvorgänge erleichtern. Ob Miete, Strom oder andere Rechnungen - jeder kann gleichberechtigt auf das Konto zugreifen.

Dabei unterscheidet man zwei Formen des Gemeinschaftskontos:

  • das Oder-Konto sowie
  • das Und-Konto.

Beide Varianten haben gewisse Vorteile und Risiken.

Das Oder-Konto: praktisch und flexibel

Das Oder-Konto ist die beliebteste Variante des Gemeinschaftskontos. Beide Inhaber - ob verheiratet oder nicht - können voll über das Konto verfügen, ohne für jede Überweisung oder Bargeldabhebung ihren Partner zu fragen. Gerade die alltäglichen Geldgeschäfte lassen sich so praktisch und schnell erledigen.

Die Einzelverfügung hat allerdings Grenzen. So kann kein Inhaber allein einen Kreditvertrag abschließen oder bestehende Verträge ändern.

Nachteil: Wenn ein Partner das Konto überzieht oder Schulden macht, haftet der andere mit. Die Bank wendet sich im Zweifel an den zahlungskräftigeren Inhaber, bei einer Kontopfändung geht auch sein Vermögen verloren.

Um das Geld zurückzubekommen, müsste man den Partner verklagen. Wer ein Oder-Konto abschließt, sollte also großes Vertrauen haben.

Das Und-Konto: sicher, aber kompliziert

Beim Und-Konto ist für jeden Zahlungsvorgang die Zustimmung aller Inhaber erforderlich. Möchte ein Partner Rechnungen überweisen oder Bargeld abheben, muss er um Erlaubnis fragen.

Spontane Transaktionen per Girocard oder Kreditkarte lassen sich so nicht tätigen, dafür haben die Inhaber stets die volle Kontrolle. In der Praxis wird das Und-Konto deshalb meist von Zweckgemeinschaften gewählt, die nicht unbedingt ein Vertrauensverhältnis haben.

Nachteil: Falls einer der Kontoinhaber stirbt, hat der überlebende Partner zunächst keinen Zugriff auf das gemeinsame Konto. Erst wenn er einen Erbschein nachweisen kann, gibt die Bank das Konto frei.