Vorgesetzter darf Mitarbeiter fotografieren - Verdacht auf Betrug wichtiger als Persönlichkeitsrecht

Von Dörte Rösler
30. Dezember 2013

Entdeckt ein Vorgesetzter seinen krankgeschriebenen Mitarbeiter beim Autowaschen, darf er ihn zum Beweis fotografieren. In einem Urteil bestätigte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, dass die Interessen des Arbeitgebers höher wiegen können als die Persönlichkeitsrechte von Angestellten.

Der konkrete Fall

Im konkreten Fall war ein Produktionshelfer für mehrere Wochen krankgeschrieben, zuletzt bescheinigte ein Neurologe die Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten. Entsprechend erstaunt war der Vorgesetzte, als er seinen Mitarbeiter zufällig in einer Waschanlage traf, wo dieser sein Auto reinigte. Zum Beweis machte der Chef mit seinem Handy ein Foto. Als der Fotografierte dies bemerkte, kam es zu einer handfesten Rangelei. Daraufhin schickte die Firma eine Kündigung wegen tätlichen Angriffs auf einen Vorgesetzten - wogegen der Mitarbeiter klagte.

Der Richterspruch

Die Richter wiesen die Kündigungsschutzklage jedoch zurück. Zudem erklärten sie, dass der Arbeitgeber das Foto beim zufälligen Zusammentreffen rechtmäßig geschossen hat. Anders wäre es gewesen, wenn der Chef seinen Mitarbeiter heimlich überwacht hätte.