Wer krankgeschrieben ist und nebenbei privat arbeitet, darf nicht fristlos gekündigt werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
24. Juni 2010

Wenn jemand krank geschrieben ist, nebenbei aber woanders arbeitet und dabei erwischt wird, dann darf sein Arbeitgeber ihm nicht sofort die fristlose Kündigung ins Haus schicken, denn er muss ihn vorher abmahnen. Dies hat das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden. Der Arbeitnehmer hat zwar seine Pflichten dem Arbeitgeber gegenüber verletzt, aber eine fristlose Kündigung ist erst nach einer Abmahnung zulässig.

Bei dem Fall war ein Arbeiter von seinem Arzt krank geschrieben worden, aber er hatte trotzdem in der Firma seiner Frau auf einer Baustelle gearbeitet und wurde dabei erwischt, worauf sein Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprach. Doch das Gericht hielt die Reaktion des Arbeitgebers für überzogen, obwohl der Arbeiter sich im Krankheitsfall um seine baldige Genesung kümmern sollte, was er in diesem Fall nicht tat. Doch sei eine fristlose Kündigung in einem solchen Fall zu hart, wie die Richter urteilten.