Vorsicht bei eigenmächtigen Sanierungen in Mietwohnungen
Nicht jede Wohnungssanierung in einer Mietwohnung kann man bei einem Auszug von seinem Vermieter als Ausgleich zurückfordern. Manchmal ist sogar das Gegenteil der Fall, so dass man die Veränderungen wieder rückgängig machen muss.
Aus dem Grunde sollte man, bevor man beispielsweise ein Bad aufwendig in Eigenregie saniert, mit dem Vermieter darüber reden. Besonders wenn bei diesen Modernisierungsarbeiten auch die Bausubstanz betroffen ist, ist man verpflichtet, vorher die Genehmigung des Vermieters einzuholen, wie auch der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt.
Auch kleine Veränderungen mit Folgen absegnen lassen
Aber neben aufwendigen Sanierungsarbeiten in Bädern gilt dies natürlich auch für die Fußböden, so beispielsweise für die Verlegung von Laminat und besonders bei Parkett, wenn es fest verklebt wird. Auch kleinere Veränderungen benötigen die Zustimmung des Vermieters, wie zum Beispiel das Kürzen von Türblättern, weil man vielleicht einen Teppichboden verlegen will und die Türen dann nicht mehr aufgehen.
Auch die Erneuerung von Sicherheitsschlössern und die Anbringung von den sogenannten Türspionen bedürfen der Zustimmung durch den Vermieter. Doch wenn zum Beispiel im Bad eine dringende Sanierung nötig ist, so sollte man dies vor dem Einzug mit dem Vermieter regeln oder sich eigenständige Arbeit auf eine eventuell zukünftige Mieterhöhung anrechnen lassen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Eifrige-Mieter-zahlen-drauf-article12901391.html Abgerufen am 30. Mai 2014