Vorsicht bei Spurwechsel, wenn sich ein Hindernis auf der Fahrspur befindet
Oftmals wird, wie es auch die Straßenverkehrsordnung vorsieht, bei einer Blockade einer Fahrspur das sogenannte "Reißverschlussverfahren" angewendet, das heißt an der Stelle der Verengung soll abwechselnd ein Fahrzeug links und eins rechts auf der freien Spur weiterfahren. Aber wenn auf einer Spur sich kurzfristig ein Hindernis zeigt, so hat ein davon betroffener Autofahrer nicht automatisch das Recht die Spur zu wechseln, sondern muss sich vorsichtig in die andere Spur einfädeln, wie auch das Amtsgericht in München urteilte.
Bei einem Fall stand auf einer zweispurigen Straße in der Innenstadt von München auf der linken Seite ein Möbelwagen, so dass die Fahrspur blockiert war. Eine Autofahrerin, die sich auf dieser Spur befand, wollte deswegen auf die rechte Spur wechseln und stieß mit einem dort fahrenden Wagen zusammen. Daraufhin wollte die Fahrerin von der Versicherung des Unfallgegners ihren Schaden ersetzt haben, die das aber ablehnte, so dass es zur Klage kam.
Das Amtsgericht lehnte die Klage ab, weil in einer solchen Situation nicht das "Reißverschlussverfahren" gilt, denn beide Fahrspuren standen zur Verfügung und es handelte sich nur um ein kurzfristiges Hindernis, so dass dann der betroffene Autofahrer zur besonderen Vorsicht verpflichtet ist.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Recht-auf-Reissverschluss-article7751461.html Abgerufen am 15. November 2012