Vorsicht beim Verschenken von Geld - Ab einer bestimmten Höhe ist eine Schenkungssteuer zu zahlen

Von Marion Selzer
19. Oktober 2012

Wer seinen Freunden oder Verwandten größere Geldbeträge schenkt, muss eventuell Schenkungssteuern zahlen. Das gilt auch, wenn es sich um ein zinsloses Darlehen handelt. Werden bestimmte Freibeträge überschritten, wird eine Schenkungssteuer fällig, darüber informiert der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Innerhalb der Familie gelten andere Freibeträge als bei Freunden und Bekannten. So können Eltern ihren Kindern bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass diese versteuert werden müssen. Die Großeltern dürfen ihren Enkelkindern bis zu 200.000 Euro steuerfrei schenken.

Bei allen anderen Verwandten, Freunden und Bekannten liegt die Grenze bei 20.000 Euro. Alles darüber hinaus muss versteuert werden.