Vorsorge für den Ernstfall - wie Vollmacht und Patientenverfügung helfen können

Von Dörte Rösler
24. Februar 2014

Ältere Menschen beschäftigen sich meist intensiv mit Gesundheitsfragen und erstellen eine Patientenverfügung. Damit ist im Pflegefall klar geregelt, wer sich um ihre Angelegenheiten kümmert. Aber auch für Jüngere ist es ratsam, Vollmachten für Wohnung, Bankkonto und Gesundheitsfragen zu erstellen. Sonst können die Liebsten nach einem Unfall keine Entscheidungen fällen - unter Umständen werden sie nicht einmal von den Ärzten über den Gesundheitszustand informiert.

Vollmacht

Eine besondere Form ist für die Vollmacht nicht erforderlich. Ein handgeschriebener Text reicht mit Datum und Unterschrift. Je komplexer die Befugnisse des Bevollmächtigten sein sollen, desto sinnvoller ist es allerdings sich juristisch beraten zu lassen. Im Internet lassen sich außerdem fertige Formulare für diverse Themen herunterladen.

Für Bankgeschäfte reicht eine handschriftliche Vollmacht nicht aus. Wer sicherstellen möchte, dass im Ernstfall eine Vertrauensperson Zugang zu den Konten hat, muss bei seiner Bank spezielle Vollmachten erteilen.

Auch andere Vollmachten erhalten mit einer notariellen Beglaubigung mehr Wirkkraft. Die Kosten betragen zehn Euro. Wenn eine Beratung hinzukommt, richtet sich die Rechnung nach dem jeweiligen Vermögen.

Beratung beim Notar und Patientenverfügung

Der Notar hilft nicht nur bei richtigen Form, er berät auch, wie sich die Verantwortung für Geld, Haus und Gesundheit auf mehrere Personen verteilen lässt. Weiterer Vorteil, denn die Vollmacht wird automatisch in das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen, so dass die im Ernstfall sofort verfügbar ist.

Ergänzend zur einfachen Vollmacht erstellen viele Senioren eine Patientenverfügung. Wenn sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können, ist darin festgelegt, wie sie in bestimmten Krankheitssituationen behandelt werden wollen. So lässt sich beispielsweise festlegen, ob die Ärzte im Endstadium einer schweren Krankheit noch künstlich beatmen oder ernähren sollen.