Wann Apotheken ihren Kunden Medikamente liefern können
Das Gesetz sieht vor das Medikamente nur von Apotheken verkauft werden dürfen, damit sichergestellt ist, dass die Kranken auch genügend Informationen zu den Arzneien, der Anwendung und ihren Nebenwirkungen erhalten. In bestimmten Fällen können Apotheken ihre Kunden auch beliefern.
Wenn ein Mittel beispielsweise erst bestellt werden muss, weil es in der Apotheke gerade nicht auf Lager ist und von dem Kranken nicht verlangt werden kann, dass dieser erneut vorbeikommen muss, kann eine Apotheke den persönlichen Lieferdienst anbieten. Auch bei alten Menschen oder Leuten mit einer körperlichen Beeinträchtigung können die Apotheken ihre Kunden beliefern, doch in welchen Fällen welche Apotheke einen Lieferservice anbietet, wird intern geregelt.