Wann Arbeitnehmer eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten dürfen

Sind vier festgelegte Auflagen erfüllt, darf ein Arbeitnehmer eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten

Von Ingo Krüger
29. September 2015

Arbeitnehmer, die aufgrund einer Erkrankung längere Zeit ausfallen, können eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten. Allerdings ist sie an vier Auflagen gebunden, die das Unternehmen einhalten muss.

Negativprognose

Dazu gehört die sogenannte Negativprognose, das heißt, dass es nicht absehbar ist, wann der Mitarbeiter wieder vollständig arbeitsfähig sein wird. Durch den Ausfall muss es zudem zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen kommen, dazu zählen etwa Störungen im Betriebsablauf. Allerdings steht hier auch der Chef in der Verantwortung, für adäquaten Ersatz zu sorgen.

Keine Möglichkeit der Wiedereingliederung

Eine Kündigung erfordert es auch, dass es keine anderweitigen Möglichkeiten der Beschäftigung oder der Wiedereingliederung gibt. Damit dies nicht passiert, sieht der Gesetzgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement vor, das zum Einsatz kommt, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen gefehlt hat.

Die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers müssen ebenfalls Berücksichtigung finden. Diese Interessenabwägung soll verhindern, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vorschnell oder leichtfertig vor die Tür setzen.

Kündigungsschutzklage

Erhält der Arbeitnehmer eine krankheitsbedingte Kündigung, hat er die Möglichkeit, eine sogenannte Kündigungsschutzklage einzureichen. Sie muss binnen drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.