Wann dürfen falsch geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden?

Kosten, Genehmigungen und Rechte rund ums Abschleppen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. September 2011

Oftmals findet man als Autofahrer trotz eingehender Suche keinen Parkplatz und so stellt man sein Auto widerrechtlich ab. Aber dies kann unter Umständen auch teuer werden, wenn das Fahrzeug nämlich abgeschleppt wird.

So beispielsweise, wenn man sein Auto auf einem Privatparkplatz oder auch vor einer Einfahrt abstellt und den Eigentümer dementsprechend vielleicht behindert. Aber auch in einem absoluten Halteverbot kann die Polizei den Abschleppdienst beauftragen, auch wenn keine Behinderung vorliegt, da es eine "negative Vorbildwirkung" darstellt.

Wie verhält es sich mit der Bezahlung?

Wenn die Polizei das Abschleppen veranlasst, so muss man die Kosten nach der jeweiligen Gebührenordnung der Stadt bezahlen, was in Berlin zum Beispiel 120 Euro, in Köln aber nur 90 Euro kostet. Wenn ein Privateigentümer den Abschleppdienst ruft, so muss dieser die Kosten zuerst bezahlen und kann später das Geld vom Falschparker zurückverlangen.

Hier hängen die Kosten vom jeweiligen Abschleppunternehmen ab. Aber auch auf einem Firmengelände kann abgeschleppt werden, selbst dann, wenn beispielsweise ein anliegender Supermarkt schon geschlossen ist.

Aber was ist, wenn ein Eigentümer den Abschleppdienst bereits informiert hat und der Fahrer des betreffenden Autos kommt zurück, um das Auto wegzusetzen? Hier darf der Eigentümer den Fahrer nicht daran hindern, denn dies könnte dann als Nötigung betrachtet werden.