Wann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht
Wer zum Jahresende seine Kündigung bekommt, der kann noch mit einem Weihnachtsgeld rechnen, wenn sein Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung bestanden hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, bis zum Jahr 1999 war der Sitz noch in Kassel, entschieden. Aber neben dem Auszahlungstermin ist auch noch der Zweck für die Sonderzahlung entscheidend, denn wenn es auch eine sogenannte Leistungsvergütung ist, so haben die gekündigten Arbeitnehmer immer einen Anspruch darauf. Ist aber der Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses entscheidend, wie es in manchen Arbeitsverträgen vermerkt ist, so sind diese rechtens.
Bei einem Fall, den das Bundesarbeitsgericht aber wieder an das zuständige Landesarbeitsgericht zurückgab, wurde einer Frau zum Jahresende deswegen gekündigt, weil sie nicht freiwillig auf die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) verzichtet hatte. Jetzt muss sich also das Landesarbeitsgericht nochmals mit dem Fall der Kündigung auseinandersetzen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Anspruch-auf-Weihnachtsgeld-article5261401.html Abgerufen am 20. Januar 2012