Wann verliert der Radfahrer Anspruch auf Schadensersatz?

Radfahrer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz bei Nichteinhalten von Verkehrsregeln

Von Matthias Bossaller
8. Juli 2011

Fahrradfahrer leben gefährlich, vor allem wenn ein Auto rechts abbiegen muss, sie aber geradeaus fahren. Oft kommt es in solchen Situationen zu Unfällen, weil der Auto- oder LKW-Fahrer den Radfahrer nicht sieht. Verhält sich der Fahrradfahrer allerdings zuvor verkehrswidrig, etwa wenn er eine Rote Ampel überfährt, hat er im Falle eines Unfalls keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Unfallhergang und Schmerzensgeldforderung

Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Es ging um den Fall eines Radfahrers, der mit einem LKW-Fahrer kollidierte, als der rechts abbog. Zuvor hatte der LKW-Fahrer angehalten, weil die Fußgängerampel grün anzeigte. Als sie auf Rot umsprang, fuhr er weiter. In diesem Augenblick kam der Radfahrer angefahren und stieß mit dem Fahrzeug zusammen. Er verletzte sich dabei. Anschließend forderten er und seine Unfallversicherung den Ersatz von Krankenkosten in Höhe von 80.000 Euro und ein Schmerzensgeld von 250.000 Euro.

Selbstveschuldeter Unfall des Radfahrers

Das Gericht lehnte die Forderung mit der Begründung ab, der Radfahrer habe den Unfall selbst verschuldet, weil er gegen die Verkehrsregeln verstoßen habe. Zudem sei zu riskant auf einem Gehweg gefahren, auf dem er hätte gar nicht fahren dürfen. Ein Fehlverhalten des LKW-Fahrers sah das Gericht nicht.