Radler in falscher Richtung auf Gehweg - volle Haftung für Unfall

Von Dörte Rösler
25. November 2013

Radfahrer in falscher Richtung auf dem Bürgersteig - das ist verboten. Wenn es zu einer Kollision mit einem ausfahrenden PKW kommt, kann die Geisterfahrt deshalb teuer werden. In einem Urteil stellt das Amtsgericht Essen klar, dass Radler die Schuld nicht automatisch auf den Autofahrer abwälzen können.

Im verhandelten Fall fuhr ein Mann mit seinem Zweirad auf einem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung. Als ein Autofahrer aus einer Ausfahrt kam, übersah er den Radfahrer und es kam zum Unfall - Folge: Ein kaputtes Fahrrad und mehrere Knochenbrüche.

Vor Gericht forderte der Mann entsprechenden Schadensersatz und Schmerzensgeld. Er begründete dies damit, dass vom Auto grundsätzlich eine Betriebsgefahr ausgehe. Außerdem hätte der Fahrer nach rechts schauen müssen, bevor er auf den Gehweg fuhr. Die Richter lehnten die Klage ab. Zwar müssten Autofahrer damit rechnen, dass Radler unerlaubt den Bürgersteig befahren. Wenn der Radfahrer in der falschen Richtung unterwegs ist, kann die Mithaftung jedoch ausfallen.