Was gehört alles zu den Nebenkosten bei einer Miete

Nebenkostenabrechnung sind oft falsch, doch als Mieter können Sie Fehlern auf den Grund gehen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Mai 2011

Wie die Stiftung Warentest feststellte, müssen Mieter pro Quadratmeter Wohnfläche zusätzlich 2,19 Euro an Nebenkosten bezahlen. Doch was gehört eigentlich alles dazu und welche Kosten darf ein Vermieter nicht berechnen?

Zuerst einmal gilt, dass der Vermieter innerhalb eines Jahres die Nebenkostenabrechnung für das zurückliegende Jahr erstellen und übergeben muss, ansonsten verfällt der Anspruch von Nachforderungen. Wenn die monatlichen Abschlagszahlungen zu niedrig angesetzt waren, so können nämlich Nachforderungen entstehen, aber eventuell auch Rückzahlungen, was aber selten der Fall ist.

Diese Kosten müssen die Mieter tragen

So sind also erst einmal die Heizkosten und Warmwasseraufbereitung zu nennen, wobei eine Umlage nur über die Wohnungsgröße unzulässig ist. Aber die Heizkosten müssen mindestens zu 50 Prozent und höchstens zu 70 Prozent vom tatsächlichen Verbrauch berechnet werden, damit der Mieter mehr zum Sparen angeregt wird.

Bei einer Hausvermietung werden aber diese Kosten direkt vom Mieter an den Energieversorger bezahlt. Auch die Wartung einer Heizung kann der Vermieter mitberechnen. Über die angefallenen Gesamtkosten ist der Mieter dementsprechend dann in der Abrechnung korrekt zu informieren.

Der Wasserverbrauch wird über Zähler abgerechnet und hierzu gehören auch die Grundgebühren und eine eventuelle Wartung. Aber zu den Nebenkosten gehören noch weitere Positionen, so einmal die Müllentsorgung, Straßenreinigung, Schornsteinfeger und auch Hausversicherungen sowie die Grundsteuern. Diese gesamten Kosten werden nach einem Umlageschlüssel verteilt.

Darauf sollten Sie achten

Einen Hausmeister müssen die Mieter nicht alleine bezahlen, wenn dieser auch eventuell für Reparaturen oder Wohnungsabnahmen zuständig ist, so liegen die Kosten bei 10 bis 15 Prozent, wie auch Stiftung Warentest meint. Wenn ein Mieter seine Nebenkostenabrechnung anzweifelt, so kann man sich bei den Mietervereinen beraten lassen, aber vorher am besten mit den Abrechnungen der Vorjahre vergleichen.

Wer mit seinem Vermieter eine Brutto- oder Inklusivmiete vereinbart hat, der hat mit einer Nebenkostenabrechnung nichts zu tun, denn dann sie diese Kosten alle schon in der monatlichen Miete enthalten und eine Erhöhung der Nebenkosten entfällt.