Mieterhöhung: Zahlung gilt als stillschweigende Zustimmung

Von Dörte Rösler
24. Januar 2014

Eine Mieterhöhung wird erst wirksam, wenn der Mieter zugestimmt hat. Wie das Amtsgericht München klarstellt, muss er dies nicht schriftlich tun. Bereits die Überweisung der höheren Miete gilt als stillschweigende Zustimmung.

Im verhandelten Fall forderte eine Vermieterin von einem Paar eine schriftliche Erklärung, dass die Mieterhöhung akzeptiert sei. Die Mieter kamen diesem Verlangen jedoch nicht nach - sie zahlten einfach die erhöhte Summe. Um Rechtssicherheit zu bekommen, zog die Vermieterin vor Gericht.

Die Richter lehnten ihre Klage jedoch ab: die mehrfache Überweisung der geforderten Miete sei ausreichend. Im Einzelfall könne sogar eine einmalige Zahlung als Zustimmung verstanden werden.