Was man bei einem Eintrag in die Flensburger Verkehrssünder-Datei beachten sollte
Punkte in Flensburg - Über Verwarnung, Aufbau und Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Welchem Autofahrer ist es noch nicht passiert, dass man auf der Autobahn doch etwas schneller unterwegs ist, als es die Verkehrsschilder erlauben und wenn man dann dabei mit mehr als 21 Km/h erwischt wird, so bekommt man neben einem Bußgeldbescheid auch noch die Mitteilung über den Eintrag eines Punktes in der Flensburger "Verkehrssünder-Datei". Aber auch bei anderen Verkehrsdelikten beispielsweise beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten wird sogar mit drei Punkten bestraft.
Ebenfalls gibt es Punkte beim Nichtbeachten der einzelnen Termine für die Haupt- oder Abgasuntersuchung, wenn die Frist um acht Monate überschritten wird. Von den sogenannten Promille-Fahrten oder Fahrten unter Drogeneinfluss einmal ganz abgesehen.
Verwarnung, Aufbauseminar oder Führerscheinabnahme
Wenn also das eine oder andere Vergehen passiert ist, so kann das Punkte-Konto sehr rasch anwachsen und im letzten Jahr waren knapp neun Millionen Autofahrer in Flensburg im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), wie es korrekt heißt, registriert.
Wer also acht Punkte zusammen "gesammelt" hat, der wird dann automatisch auch darüber mit einer schriftlichen Verwarnung informiert und es wird dann empfohlen an einem sogenannten Aufbauseminar teilzunehmen.
Ab 14 Punkte wird diese Empfehlung zu einem "Muss" und wer die 18 Punkte überschritten hat, der hat seinen Führerschein, oder im Volksmund auch salopp "Lappen" genannt, für mindestens sechs Monate erst einmal weg.
Die Möglichkeit, Pluspunkte zu sammeln
Danach müssen sich die Sünder, um den Führerschein zurück zu bekommen, einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), früher hat man dies unter Freunden auch als "Idiotentest" bezeichnet, unterziehen. Doch bevor man die kritischen Schwellen von acht, 14 oder gar 18 Punkten erreicht, kann man durch eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar Pluspunkte sammeln, die dann vom aktuellen Stand abgezogen werden. Dafür gibt es zwischen zwei und vier Pluspunkte.
Doch geht dies nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Aber die Punkte werden nicht auf alle Ewigkeiten gespeichert, so gibt es, wenn keine neuen Einträge erfolgen, Löschvermerke. Bei Ordnungswidrigkeiten gelten zwei Jahre, bei Verkehrsstraftaten sind es fünf Jahre, und bei einer Alkohol- oder Drogenfahrt bleiben die Punkte für zehn Jahre gespeichert.
Kontostand im Internet einsehbar
Wer sich über seinen Kontostand einmal informieren will, denn besser einmal früher als zu spät nachfragen, der kann über das Internet sich die nötigen Informationen darüber besorgen, aber den Punktestand muss man dann schriftlich anfordern.
Quelle
- http://www.n-tv.de/auto/Was-tun-wenn-sich-das-Konto-fuellt-article2718676.html Abgerufen am 28. Februar 2011