Was man bei einem nachträglichen Bau eines Balkons beachten sollte

Sowohl vor als auch während des nachträglichem Balkonbaus gibt es einige Hinweise zu beachten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. Mai 2010

Viele Bewohner einer Stadtwohnung wünschen sich ein Frühstück auf dem Balkon oder auch die Sonne im Liegestuhl zu genießen. Doch oftmals fehlt eben diese Möglichkeit, sodass sich manche dann nachträglich einen Balkon bauen lassen. Hierbei muss aber neben dem Geld auch eine Baugenehmigung vorhanden sein. Auch sollte man sich überlegen, für welche Zwecke man diesen nutzen will, denn so ist ja die Himmelsrichtung auch wichtig.

Wenn, wie bei vielen Altbauten, schon ein Balkon vorhanden ist, dieser aber im Laufe der Jahre eine dringende Sanierung benötigt, so kann man dies bautechnisch relativ leicht erneuern lassen.

Die rechtliche Lage bei Mehrfamilienhäusern

Anders sieht es aber bei Mehrfamilienhäusern aus, besonders wenn es mehrere Eigentümer gibt, so müssen hier alle dem nachträglichen Bau eines Balkons zustimmen. Bei Reihenhäusern muss man auch einen gewissen Abstand zu den Nachbarn einhalten und genehmigen lassen, denn sonst droht der Abriss.

Konstruktionsmöglichkeiten

Welche einzelne Konstruktion für einen neuen Balkon in Frage kommt, das liegt in den Händen der Experten, wobei man dabei auf die Vermeidung von sogenannten Wärmebrücken achten sollte. Dies ist oftmals bei Altbauten, bei denen der Balkon aus einer vom Haus aus durchgehenden Platte besteht, weil hier viel Wärme von innen nach draußen gelangt und eine zusätzliche Dämmung erforderlich ist, der Fall. Besser sind immer Balkone, die durch spezielle Verbindungen auch thermisch vom Haus getrennt sind.