Was man bei Kaminöfen berücksichtigen muss

Beim Einbau eines Kamins müssen viele Faktoren berücksichtigt werden um Ärger zu vermeiden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. August 2011

Besonders durch die in den letzten Monaten gestiegenen Heizölpreise überlegt sich auch mancher Hausbesitzer, ob er sich nicht einen Kaminofen einbauen lassen sollte. So wäre natürlich jetzt im Sommer auch der ideale Zeitpunkt dafür. Doch bei dem Einbau, den nur ein Fachmann machen sollte, muss einiges bedacht werden, damit man auch mit seinem Nachbarn keinen Ärger bekommt.

Verschiedene Kamin-Varianten

Bei der Wahl der zusätzlichen Heizung gibt es einmal die Möglichkeit einen offenen Kamin, Kamine mit Heizeinsatz, Kachelöfen und viele andere Varianten einbauen zu lassen. Normalerweise sind auch alle diese Öfen für die Umwelt nicht schädlich, weil sie CO2-neutral sind, das heißt sie geben nicht mehr CO2 bei der Verbrennung ab, als sie einmal aufgenommen haben. Doch können bei der Verbrennung andere schädliche Stoffe in die Luft gelangen und vor allem auch Feinstaub, der in die Lunge gelangen und später zu Gesundheitsschäden führen kann, so beispielsweise auch Asthma.

Handhabung bei Störungsempfinden ausgelöst durch den Kamin

Aber auch wenn das Holz nicht richtig verbrennt, so können schädliche Gase entstehen und meistens kommt es auch zu unangenehmen Gerüchen. Auch wenn das Holz nicht richtig vor dem Verbrennen gelagert wird, kommt es oftmals zu dicken Qualmwolken, so dass mancher Nachbar nicht begeistert ist. Deshalb sollte das Holz erst einmal zwei Jahre trocken, aber luftig, gelagert werden, so dass dann nur noch 15 bis 20 Prozent Feuchtigkeit im Holz ist. Dann sieht man auch aus dem Schornstein keinen Rauch mehr aufsteigen.

Wenn also ein Nachbar sich vom Qualm belästigt fühlt, so sollte man den Kaminbesitzer erst einmal daraufhin ansprechen, bevor man gleich einen Rechtsanwalt bemüht. Erst wenn der Kaminbesitzer sich stur stellt, so kann man sich beim Ordnungsamt oder beim Bauordnungsamt sowie der Immissionsschutzbehörde beschweren, die dann die Sachanlage, vielleicht wurde der Einbau und Betrieb gar nicht genehmigt, überprüfen.

Im Zweifelsfalle kontrolliert auch der Schornsteinfeger dann den beanstandeten Kamin, so dass der Besitzer vielleicht noch einen zusätzlichen Filter einbauen muss. Doch geschieht eine Stilllegung eher selten.

Überprüfung von Kaminen

Als Kaminbesitzer muss man darauf achten, dass der Kamin nicht zum Verbrennen von Abfällen jeglicher Art benutzt wird, denn dann kann sich der Nachbar zu Recht beklagen. Übrigens müssen laut der seit 2010 gültigen Bundesimmissionsschutzverordnung bis zum Jahr 2013 alle Kaminöfen überprüft werden und im Zweifelsfall muss eine Nachrüstung erfolgen, oder wenn dies nicht mehr möglich ist, muss der Kaminofen erneuert werden oder er wird stillgelegt.