Was muss man beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Eigentumswohnung beachten
Zur Zeit sind die Kreditzinsen für Immobilien sehr günstig zu bekommen. So planen auch manche Menschen sich eine Eigentumswohnung anzuschaffen. Doch was ist hierbei zu beachten?
Wer eine gebrauchte Eigentumswohnung erwerben will, der hat natürlich den Vorteil, dass man sich diese Wohnung schon in natura ansehen kann, bei einem Neubau existieren oftmals nur die Baupläne. Aber je nach Alter der gebrauchten Eigentumswohnung können dann in Zukunft auch höhere Instandhaltungskosten, für die monatliche Rücklagen gebildet werden, anfallen. Die Höhe der monatlichen Zahlungen wird von der Eigentümerversammlung beschlossen. So fallen zu den persönlichen monatlichen Zahlungen, eventuell für einen Kredit, und den üblichen Nebenkosten auch eben diese Zahlungen für die Rücklagen an. Auch können noch Kosten für den Hausmeister anfallen, was man vorher erfragen muss.
Wichtig ist vor allem sich die Wohnung vorher genau anzusehen, denn hier gilt auch der Grundsatz "gekauft wie besichtigt", so dass man am besten noch einen Fachmann zu Rate zieht. Bei einem Neubau sind vor allem die Baupläne wichtig, so unter anderem auch Energiesparmaßnehmen und Sanitärausstattung. In der Baubeschreibung ist dies alles schriftlich niedergelegt. Aber auch hier sollte man einen Experten zur Prüfung hinzuziehen. Am besten ist es, wenn man sich schon fertige Wohnungen, die dieser Bauunternehmer erstellt hat, ansehen kann.
Grundsätzlich sollte man vor dem Kauf einer Immobilie seine eigenen Finanzen kritisch unter die Lupe nehmen, so also sich die monatlichen Belastungen wie Essen, Unterhalt des Autos, Versicherungen sowie auch Altersvorsorge und das Geld für den Jahresurlaub einmal aufzuschreiben. Zusätzlich kommen dann die Kosten für die "Miete", das heißt die Zinsen für den Kredit und die Abtragungen, sowie die normalen monatlichen Nebenkosten hinzu. Am besten ist es, wenn man 20 Prozent des Kaufpreises plus den Kaufnebenkosten, wie Notar, Grunderwerbssteuer und eventuelle Maklergebühr, als Eigenkapital zur Verfügung hat.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-vor-dem-Erwerb-zu-pruefen-ist-article6715626.html Abgerufen am 16. Juli 2012