Was passiert im Trennungsfall mit der gemeinsamen Wohnung?
Wenn ein Paar zusammen in einer Wohnung lebt und es dann zu einer Trennung kommt, muss der Vermieter über den Vorfall benachrichtigt werden. Wollen beide aus der Wohnung heraus, müssen auch beide dem Vermieter kündigen. Will einer der Parteien trotz Trennung in der Wohnung bleiben, muss das mit dem Vermieter abgesprochen werden. Wollen beide in der Wohnung bleiben, aber nicht zusammen und können sie sich diesbezüglich nicht einigen, kann ein Gericht hinzugerufen werden.
Generell bekommt dann der Partner den Zuschlag, dem ein Umzug weniger zumutbar ist. Der Vermieter hat in solche einer Angelegenheit allerdings kein Mitspracherecht.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Trennung-geht-auch-Vermieter-an-article7009566.html Abgerufen am 21. August 2012