Was steckt hinter dem "Berliner Testament"?

Das "Berliner Testament" hat Nachteile - laut DVEV ist es nicht für jeden geeignet

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
25. November 2010

Das sogenannte "Berliner Testament" benutzen viele Ehepaare um sich gegenseitig abzusichern, wenn einer von beiden stirbt. Aber hierbei muss man bedenken, dass dies Testament dann bindend ist und nachträglich eine Erbfolge nicht mehr geändert werden kann.

So erbt bei dieser Form des Testaments der überlebende Partner das gesamte Vermögen und auch eventuelle Kinder gehen erst einmal leer aus, das heißt sie haben keinen Anspruch auf ihren Pflichtteil, beziehungsweise müssen darauf erst einmal verzichten. Erst nach dem Tod beider Elternteile werden die Kinder dann die Schluss-Erben

Nachteile des "Berliner Testaments"

Aber vor einer solchen Regelung warnt die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), denn wenn der überlebende Partner noch nachträglich etwas ändern möchte, vielleicht hat sich das Verhältnis zu den Kindern verschlechtert, so ist dies nicht mehr möglich.

Auch kann es bei dieser Form des Testaments zu einer doppelten Versteuerung der Erbschaft kommen, was aber nur bei größeren Summen der Fall ist. So muss dann zuerst der überlebende Partner eventuell Steuer zahlen, wenn der Freibetrag überschritten wird, so liegt der Freibetrag bei Ehepartnern zurzeit bei 500.000 Euro, bei Kindern bei 400.000 Euro.

Nach dem Ableben des zweiten Partners kommen dann die Kinder erst zum Zuge und dort gilt das Gleiche.

Wer also ein größeres Vermögen zu vererben hat, für den ist das "Berliner Testament" wohl nicht geeignet, wie Experten meinen. So sollte hier schon beim ersten Erbfall auch einiges an die Schluss-Erben übergehen, denn dann werden schon hier die steuerlichen Freibeträge für die Kinder ausgenutzt.