Wegen Arbeit zweite Wohnung nötig? Kosten in der Regel absetzbar

Von Marion Selzer
16. Juli 2012

Wer aufgrund seiner Anfahrt zur Arbeit eine Zweitwohnung benötigt, kann die Fahrtkosten sowie wie die Kosten für die doppelte Haushaltsführung gewöhnlich beim Finanzamt geltend machen. Das gilt auch dann, wenn die Zweitwohnung weit weg von der Arbeit gelegen ist.

Unabhängig davon, ob die zweite Wohnung in einem anderen Bundesland als der Arbeitsort liegt oder wie viele Kilometer sie davon entfernt ist, in der Regel sind die Kosten absetzbar. Entscheidend ist, ob der Weg zur Arbeit zumutbar ist. Anfahrtszeiten von mehr als einer Stunde sind heute üblich und daher kein Grund die Absetzung der Kosten zu verweigern.