Gesunder Baum fällt auf Auto - Kann der Staat haftbar gemacht werden?

Von Max Staender
12. März 2014

Michael Baumgarten wohnt in einem Plattenbau im thüringischen Suhl und parkt seinen knapp 12 Jahre alten Geländewagen regelmäßig auf einem Parkplatz, der von großen und gesunden Pappeln umgeben ist.

Im Juni des Jahres 2011 fielen dann einige Äste auf seinen Wagen und verursachten mehrere Dellen. Dies war der Anfang eines jahrelangen und über drei Instanzen dauernden Rechtsstreits mit der Stadt Suhl, da Baumgarten nicht auf dem Schaden sitzenbleiben wollte und die Stadt kurzerhand verklagte. Insgesamt forderte er knapp 3.300 Euro Schadenersatz plus "Rechtsverfolgungskosten" von rund 360 Euro.

Keine Pflichtverletzung auf Seiten der Stadt

Seiner Meinung nach hatte die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und es versäumt Warnschilder aufzustellen, beziehungsweise die Bäume zu fällen. In erster Instanz wurde die Klage vom Landgericht abgewiesen, da die Bäume gesund waren und von der Stadt ausreichend oft überprüft wurden.

Zumindest dem Grunde nach hat der Kläger schließlich vor dem Oberlandesgericht Jena Recht bekommen, was die Stadt Suhl jedoch nicht akzeptierte und vor das Bundesgerichtshof zog. Die dortigen Zivilrichter werteten es als keine Pflichtverletzung der Stadt, da ein Herabfallen von Ästen bei Weichhölzern wie Pappeln auch bei gesunden Bäumen vorkommen könne. Ansonsten wäre eine Stadt schließlich dazu gezwungen, alle diese Bäume zu fällen.