Wegen Ladendiebstahl zu Unrecht bezichtigt? Das sind Ihre Rechte

Von Marion Selzer
13. September 2012

Für viele wäre es unsagbar peinlich, wenn sie zu Unrecht vom Detektiv eines Kaufhauses gestellt würden und man ihnen einen Diebstahl unterstellen würde. Manch einer, der zu Unrecht festgehalten wird, möchte anschließend eine finanzielle Entschädigung haben. Die steht aber nur demjenigen zu, dessen Persönlichkeitsrechte tangiert wurden.

Besteht ein dringender Tatverdacht, zum Beispiel weil ein Kunde ein Produkt versehentlich nicht an der Kasse vorzeigt, kann ein mutmaßlicher Dieb allerdings keine Entschädigung verlangen. Hier haben die Interessen des Kaufhausunternehmers Vorrang.

Nur wer ohne jeglichen Grund des Diebstahls bezichtigt wird, kann eventuell einen Schadensersatzanspruch geltend machen.