Wegen längerer Verfahrensdauer verlangt ein Kläger Schadensersatz
Nachdem 1994 ein Arbeitsloser beim damaligen Arbeitsamt Arbeitslosenhilfe beantragt hatte, kam plötzlich durch die Steuerfahndung heraus, dass dieser Mann auf einem Konto in Luxemburg 187.000 DM hatte, die er aber beim Antrag verschwiegen hatte. Daraufhin wurde er zur Rückerstattung verurteilt, doch dagegen legte der Mann Einspruch ein.
So zog sich die ganze Angelegenheit über knapp zwei Jahre hin und jetzt verlangte der Mann Schadensersatz, weil durch die Länge des Verfahrens ihm schwere Nachteile entstanden sind. Doch das Landessozialgericht in Baden-Württemberg hat nun entschieden, dass dem Mann keinerlei Entschädigungen zustehen, weil es auch keine Regeln gibt, wie lange ein Verfahren dauern darf.
Zudem habe der Mann durch seinen dauernden Schriftverkehr, der teilweise schwer verständlich war, das Verfahren zusätzlich in die Länge gezogen. Schließlich habe der Mann durch die Verfahrenslänge sogar noch Vorteile gehabt, denn in dieser Zeit brauchte er die seinerzeit erschlichenen Leistungen nicht zurückerstatten.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Entschaedigung-fuer-Verfahren-article9941561.html Abgerufen am 15. Januar 2013