Weihnachtsdeko: Was ist erlaubt?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
27. November 2009

Es weihnachtet sehr! Das Fest der Liebe steht vor der Tür, und in Deutschlands Häusern wird schon fleißig dekoriert. Doch was ist erlaubt? Wo ist Kritik und Maßregelung des Vermieters legitim?

Zunächst darf jeder in seiner eigenen Wohnung dekorieren, soviel er will. Auch weihnachtliche Gerüche, die aus der Wohnung strömen, sind erlaubt, denn diese müssen von anderen Mietern akzeptiert werden. Was jedoch verboten ist, sind angesteckte Kerzen im Flur. Diese bergen nämlich die Gefahr eines Brandes im Treppenhaus, wodurch alle Mitmieter gefährdet wären.

Auch außen kann der Mieter schön dekorieren. Lichterketten auf dem Balkon, Weihnachtsbilder am Fenster... Und Weihnachtsmänner an der Fassade? Sobald die Deko die Fassade erreicht, benötigt man die Genehmigung des Vermieters.