Weinflaschen gehören nicht zum Hausrat - Bei Trennung gelten besondere Rechte
Eine Ansammlung von Weinflaschen gehört nach Ansicht des Richters vom Amtsgericht München nicht zum Hausrat. Es gelten diesbezüglich dann auch andere Regelungen, wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt und es um die Aufteilung der Flaschen geht.
Im konkreten Fall wollte eine Frau von ihrem Ex-Mann einen Ausgleich von mehr als 250.000 Euro, weil dieser die gesamte Weinsammlung einbehalten hatte. Die Klage der Frau wurde jedoch abgewiesen, weil sich der Mann in Zeiten der Ehe allein um den Weinvorrat gekümmert hat. Ihm steht daher auch der Anspruch auf die gesamte Sammlung zu.